Bis zum 25. Oktober 2020 muss die europäische Energieeffizienzrichtlinie EED in nationales Recht umgesetzt werden. Ab 01.01.2022 dürfen im Neubaubereich nur noch fernauslesbare Verbrauchserfassungsgeräte installiert werden, im Bestandswohnungsbau gilt eine Übergangsfrist bis zum 01.01.2027. Den Nutzern wird durch die EED ein Recht eingeräumt, sich auch unterjährig über die aktuellen Verbrauchsstände informieren zu lassen. Wir helfen Ihnen bei der Umsetzung. Sprechen Sie uns an!